Die Aufnahmegebühr und den Grundbeitrag beschließt die Hauptversammlung des Vereins.
Zuzüglich zum Grundbeitrag wird ein Abteilungszuschlag* erhoben.
Einzelheiten regelt die Beitragsordnung.
* für die Verbandsmitgliedschaft im Radsportverband NRW e.V. und den Versicherungsschutz durch die Sporthilfe e.V.