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Die Aufnahmegebühr und den Grundbeitrag beschließt die Hauptversammlung des Vereins.
 
Zuzüglich zum Grundbeitrag wird ein Abteilungszuschlag* erhoben.
Einzelheiten regelt die Beitragsordnung. 
 
* für die Verbandsmitgliedschaft im Radsportverband NRW e.V. und den Versicherungsschutz durch die Sporthilfe e.V.
 
 

Mitgliedsbeitrag

Private Tretradversicherung

Im Mitgliedsbeitrag für den Bund Deutscher Radfahrer ist auch die private Tretrad-Versicherung enthalten. Diese sichert euch zusätzlich ab, wenn ihr einmal einen Unfall habt. Alle Leistungen dieser Versicherung könnt ihr dem Merkblatt des Radsportverbandes NRW entnehmen. Wichtig ist im Schadenfall, dass ihr euch umgehend mit dem zuständigen Abteilungsleiter in Verbindung setzt, der zusammen mit euch die Unfallmeldung ausfüllt und an die ARAG sendet.