Die ordentliche Mitgliederversammlung, die einmal im Geschäftsjahr stattfindet, wählt die Mitglieder des Vorstandes, die Kassenprüfer und den Ältestenrat.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ein Vorstandsmitglied wird auf der Mitgliederversammlung von den stimmberechtigten Mitgliedern für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorsitzende repräsentiert den Verein, d.h. vertritt ihn nach außen. Alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB sind im Vereinsregister eingetragen.
Dem Vorstand beratend zur Seite steht der Ältestenrat. Er hält engen Kontakt zu den vielen älteren Mitgliedern, organisiert gemeinsame Treffen, fungiert als Schlichter und nimmt selbstverständlich regelmäßig an den offiziellen Veranstaltungen des Vereins teil, wie beispielsweise den Vereinsratsitzungen. So richtig als "Schlichter" musste er zum Glück noch nicht fungieren, aber es ist gut, dass es den ihn gibt.
Der Vereinsrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstandes, dem Sprecher des Ältestenrates und den Abteilungsleitern. Er stimmt die Arbeit der Abteilungen aufeinander ab, beschließt die Jahrespläne für den Übungsbetrieb, den Gesamthaushalt des Vereins und ist für den Informationsfluss zwischen den Abteilungen untereinander und zum Vorstand verantwortlich. Zusammen mit dem Ältestenrat hat er Schiedsgerichtsfunktionen.
Wie es sich für einen gut und demokratisch geführten Verein gehört, werden strittige Themen in diesem Gremium manchmal auch demokratisch kontrovers diskutiert. Kein Wunder bei rund 2.300 Mitgliedern - und wahrscheinlich ähnlich vielen Meinungen zu dem einen oder anderen Thema rund um den ASC 09.