Aufnahmegebühr und Grundbeitrag beschließt die Hauptversammlung des Vereins.
Kinder die ab dem vierten Lebensjahr eigenständig in einer Sportgruppe sind, werden Beitragszahler.
Anmeldungen nehmen die Übungsleiter/innen in den jeweiligen Übungsstunden gerne entgegen.
Einzelheiten regelt die Beitragsordnung.